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Friedhofsgebühren Halsbach (Juni 2024)

Nachdem sich am Halsbacher Friedhof einiges getan hat
– siehe Urnenerdgrabstätten „Baum“ und „Wiese“ und die Urnenwand –
hat die Kirchenverwaltung Halsbach die Friedhofssatzung von 2019 und die dazugehörige Gebührenordnung neu überarbeitet.

Zum 13.05.2024 wurden diese stiftungsaufsichtlich genehmigt und liegen nun im Pfarrverbandsbüro Burgkirchen zur Ansicht auf.

Ab sofort betragen die Gebühren für Nutzungsrechte für 1 Jahr:
bei Einzelgrabstätten 45,00 €
bei Doppelgrabstätten 70,00 €
bei Urnenerdgrabstätten 45,00 €
bei Urnenreihenerdgrabstätten 53,00 €
bei Urnenwandfächern 45,00 €

Die Nutzungsgebühr wird monatsgenau berechnet und ist für die gesamte Dauer der Nutzung (Ruhefrist 15 Jahre) im Voraus zu entrichten.

Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt 50,00 €.

Die aktuelle Gebührenordnung kann jederzeit im Pfarrverbandsbüro angefordert werden.
Halsbach, im Juni 2024
Die Kirchenverwaltung Halsbach

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