Burgkirchen a.d. Alz
Nach der Auflösung des Klosters Raitenhaslach 1803 wurde Burgkirchen mit der Kirche St. Johann am 16. Januar 1806 zur selbständigen Pfarrei landesherrlichen Patronats erhoben.
Im Jahr 1817 wurde die Pfarrei Burgkirchen aus dem Erzbistum Salzburg ausgegliedert und der Erzdiözese Freising zugeteilt.
Seit 1822 ist Burgkirchen Teil der Diözese Passau.